Wahl des Kirchenvorstandes und des Gemeiderates

 

Neben der Europa-, Kommunal- und Bundestagswahl komplettieren die Neuwahlen des Kirchenvorstandes St. Nikolaus und des Gemeinderates St. Elisabeth am 07. und 08. November das "Superwahljahr" 2009.

 

An diesem Wochenende werden die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes und der gesamte Gemeinderat durch die Mitglieder der Gemeinden neu gewählt.

 

Struktur der Gremien

Seit der Gründung der Großpfarrei St. Nikolaus, bestehend aus den drei Gemeinden St. Eisabeth, St. Joseph und St. Nikolaus,  sind der Kirchenvorstand und der Pfarrgemeinderat die Gremíen der Großpfarrei St. Nikolaus.

Der Gemeinderat ist das Gremium der Gemeinde St. Elisabeth.

 

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung der Pfarrei. Er besteht in St. Nikolaus aus 16 gewählten Mitgliedern, dem Pfarrer als Vorsitzenden, dem stv. Pfarrer und der Verwaltungsleiterin als Geschäftsführerin.
Der Kirchenvorstand ist zuständig für Personal, Finanzen, Immobilien und alle weiteren Rechtsgeschäfte der Pfarrei. Um eine kontinuierliche Arbeit des Kirchenvorstands zu gewährleisten, werden alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder, in St. Nikolaus also acht Personen, für eine Amtszeit von sechs Jahren neu gewählt.

 

Der Kirchenvorstand ist ein Gremium der gesamten (!) Pfarrei und wird deshalb von der ganzen Pfarrei aus einer Kandidatenliste gewählt. Wählen darf jeder Katholik, der 18 Jahre alt ist und im Gebiet der Pfarrei seit mindestens einem Jahr seinen Erstwohnsitz hat.

 

Achten Sie auf die Aushänge in den Schaukästen an den Kirchen. Dort werden alle wichtigen Informationen für die Kirchenvorstandswahl veröffentlicht.

 

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat wird nicht gewählt, sondern setzt sich aus Vertretern der Gemeinderäte aus St. Josef, St. Nikolaus und St. Elisabeth zusammen. Seine Aufgabe ist es die pastoralen Angelegenheiten der Großpfarrei beratend zu begleiten und daran aktiv mitzuarbeiten. Darüber hinaus übernimmt der Pfarrgemeinderat ein koordinierende Funktion zwischen den einzelnen Gemeinderäten.

 

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist, vereinfacht gesprochen, für den pastoralen Bereich der Gemeinde zuständig. Er möchte - in Zusammenarbeit mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern - das Leben in den Gemeinden vor Ort mitgestalten. In den drei Gemeinden unserer Pfarrei werden jeweils 10 bis 12 Personen in dieses Gremium gewählt, hinzukommen berufene Mitglieder sowie die in der Gemeinde tätigen Seelsorgerinnen und Seelsorger.

 

Am 7. und 8. November werden in unserer Pfarrei St. Nikolaus diese drei Gemeinderäte neu gewählt - getrennt für St. Nikolaus, St. Joseph und St. Elisabeth.

 

Im Gegensatz zum Kirchenvorstand darf man den Gemeinderat schon mit 16 Jahren wählen, muss aber im Bereich der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz haben. Wenn man außerhalb einer Gemeinde wohnt in der man wählen möchte, muss man sich aus der Wählerliste seiner Wohnortgemeinde austragen und in die Wählerliste der Gemeinde, in der man wählen möchte, eintragen lassen.

 

Achten Sie auch hier auf die Aushänge in den Schaukästen an den Kirchen. Dort werden alle wichtigen Informationen für die Gemeinderatswahl veröffentlicht.

 

Wahlablauf

Die gleichzeitige Wahl des Kirchenvorstands und der Gemeinderäte stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Um diese meistern zu können, hat das Bistum Essen dafür folgende Regelungen erlassen:

 

- Jede Gemeinde bildet einen Wahlbezirk. Gemäß den drei
  Gemeinden unserer Pfarrei gibt es also drei Wahlbezirke.

 

- Alle Wahlberechtigten geben ihre Stimme sowohl für die
  Wahl des Gemeinderates als auch für die Wahl des
  Kirchenvorstandes in ihrer Wohngemeinde ab (außer man hat
  sich, dann allerdings nur (!) für die Gemeinderatswahl, in
  die Wählerliste einer anderen Gemeinde eintragen lassen).

 

- In jeder Gemeinde (Wahlbezirk) wird es ein zentrales
  Wahllokal geben. Wenn an den Filialkirchen ebenfalls ein
  Wahllokal eingerichtet wird, dürfen sich die Wahlzeiten an
  den verschiedenen Wahllokalen in einer Gemeinde nicht
  überschneiden.

 

Achten Sie auch hier auf die Aushänge in den Schaukästen an den Kirchen mit allen wichtigen Informationen.

Sollten Sie aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht wählen gehen können:

Nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl!

Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie im Pfarrbüro.