Partnerschaftsvereinbarung

zwischen der

Ev. Kirchengemeinde Essen-Schonnebeck,

vertreten durch das Presbyterium,

und der

Ev. Freikirchlichen Gemeinde Essen-Schonnebeck,

vertreten durch das Leitungsgremium

und der

Kath. Kirchengemeinde St. Elisabeth in Essen-Schonnebeck,

vertreten durch den Gemeinderat.

 

Im Bekenntnis zur gemeinsamen Taufe als dem grundlegenden Band der Einheit in Christus, getragen und verpflichtet von der Bitte Jesu, „dass alle eins seien“ (Joh. 17,21) und ermutigt durch das langjährige geschwisterliche Miteinander unserer drei Gemeinden unterzeichnen wir folgende Vereinbarung.

 

Mit dieser Vereinbarung geben wir dem zwischen uns gewachsenen Miteinander einen verbindlichen Rahmen und verpflichten uns, dieses Miteinander auch weiterhin zu fördern und auszubauen. Nachbarschaftsökumene soll ein Hauptanliegen in unseren drei Gemeinden sein.

 

1. Nachbarschaftsökumene hat ihre Mitte in gemeinsamen Gottesdiensten.

Wir setzen uns zum Ziel, regelmäßige ökumenische Gottesdienste durchzuführen. Sie sollen durch gemeinsame Ausgestaltung (Zusammenwirken in der Kirchenmusik, Mitarbeit vieler Gruppen, gemeinsame theologische Vorbereitung) für die drei Gemeinden feste Bestandteile des Kirchenjahres sein. Die Gemeinden wollen an den bestehenden gemeinsamen Gottesdiensten festhalten und diese gegebenenfalls anpassen.

 

2. Nachbarschaftsökumene lebt von der Gastfreundschaft.

Wir setzen uns zum Ziel, uns gegenseitig einzuladen, insbesondere an Höhepunkten des Gemeindelebens (Festgottesdienste, Feste, Jubiläen), und ermuntern uns nicht nur zur Teilnahme, sondern auch zur Mitwirkung (durch Grußwort, Gebet, Lesung, Bericht).

 

3. Nachbarschaftsökumene gehört ins Zentrum des Gemeindelebens.

Wir setzen uns zum Ziel, die Gemeinden und die Mitarbeiterschaft immer wieder neu für ein verbindliches, ökumenisches Miteinander zu gewinnen, indem die Kontakte zwischen den Gruppen und Arbeitsbereichen durch gemeinsame Aktionen zu fördern, insbesondere ihr Zusammenwirken bei gemeinsamen Gottesdiensten und Festen.

 

4. Nachbarschaftsökumene dient dem vertieften gegenseitigen Verstehen und Annehmen in Besinnung auf die gemeinsamen biblischen Grundlagen und Traditionen.

Wir setzen uns zum Ziel, durch regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen dieses Gespräch zu fördern. Bereits bestehende Angebote (z. B. ökumenische Seminare) möchten wir stärker ins gemeinsame Blickfeld rücken und in den Gemeinden hierfür Interesse wecken.

Impulse und spontane Anregungen für gemeinsame Aktivitäten (z. B. Friedensgebete) sollen positiv aufgegriffen werden.

 

5. Nachbarschaftsökumene ist der gegebene Ort, eine ökumenische Spiritualität zu entdecken und zu leben und den konfessionsverbindenden Gruppen, Ehen und Familien eine geistliche Heimat zu geben.

Wir setzen uns zum Ziel, Formen zu entwickeln, die dem gerecht werden (gemeinsames Bibellesen, gemeinsames Gebet, gemeinsames Liedgut, geistlich vertiefte Formen gemeinsamer Weltverantwortung, Begleitung konfessionsverbindender Ehen, Familien und Gruppen).

 

6. Nachbarschaftsökumene ist ein Ort, an dem Lebensfragen des Einzelnen, der Stadt(teil)öffentlichkeit und der Gesellschaft gemeinsames Thema sind.

Wir setzen uns zum Ziel, gegebenenfalls drängende politische oder gesellschaftliche Fragen in unseren Gemeinden durch gemeinsame Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Thema zu machen.

 

7. Nachbarschaftsökumene bezieht ganz selbstverständlich Kinder und Jugendliche mit ein.

Wir setzen uns zum Ziel, unser ökumenisches Anliegen in die Kindergärten und Schulen zu tragen.

 

8. Nachbarschaftsökumene braucht die wechselseitige Anteilnahme.

Wir setzen uns zum Ziel, uns gegenseitig zu informieren (persönlich, im Gemeindebrief, in den gottesdienstlichen Abkündigungen) und füreinander zu beten.

 

9. Nachbarschaftsökumene bedarf verbindlicher Absprachen.

Wir setzen uns zum Ziel, unserem Miteinander verbindliche Formen zu geben:

- Der ökumenische Arbeitskreis trifft sich in regelmäßigen Abständen.

- Der ökumenische Arbeitskreis regt gemeinsame Aktionen an. Er plant, koordiniert und reflektiert eigenverantwortlich die Zusammenarbeit unserer drei Gemeinden, unbeschadet der Kompetenz der Leitungsgremien. In der Regel in zweijährlichen Abständen tagen Presbyterium, Leitungskreis, Gemeinderat und ökumenischer Arbeitskreis gemeinsam, um den Verlauf der Partnerschaft zu überdenken und um zu beraten, in welcher Richtung sie weiterentwickelt werden soll.

- Die Pfarrer/innen unserer drei Gemeinden treffen sich in regelmäßigen Abständen.

 

Essen, den 11.7.2010

 

 

Für die Ev. Gemeinde:

 

 

Für die Ev. Freikirchliche Gemeinde:

 

 

Für die Kath. Gemeinde:

 

 

 

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